In diesen Tagen wird eine E-Mail versendet, in der Sie „fristgerecht in Kenntnis“ gesetzt werden, dass die Kundendaten gem. §56 Datenschutzgesetz Absatz 1B überprüft werden müssen.
– – – Die Sparkasse (und auch keine andere Bank) verschickt solche E-Mails. Der Name und das Logo wurden missbräuchlich verwendet. – – –
Online-Verifizierung ist kostenlos
Auch wenn noch nicht alle Sparkassen-Kunden fit sind, was Betrugsversuche im Internet angeht, so werden einige doch skeptisch, wenn sie eine E-Mail ihrer Sparkasse bekommen. Der erste Gedanke, in die Filiale zu gehen und sich dort zu erkundigen, ist gar nicht schlecht.
An diesen Fall haben Betrüger aber schon gedacht und locken mit einer kostenlosen Kundenverifizierung, wenn sie online durchgeführt wird. Wer in seine Filiale des Vertrauens gehen möchte, der soll, so steht es in der Mail, eine Gebühr in Höhe von knapp 3,50 Euro entrichten.
Diese Gebühr wollen sich einige sparen und klicken deswegen auf den „Verifizieren“-Button, welcher in der Mail zu finden ist. Ein großer Fehler, wie sich später herausstellen würde.
Wer den Link anklickt, gelangt auf einen gefälschten Log-In und wird nach einer Reihe von persönlichen Daten gefragt. Diese werden dann von Kriminellen für allerhand illegaler Aktivitäten missbraucht.
So (oder so ähnlich) lautet das Sparkasse-Phishing:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit setzen wir Sie fristgerecht in Kenntnis, dass die Sparkasse AG sowie Tochter -unternehmen der Sparkasse gem. §56 Datenschutzgesetz Absatz 1B ab dem 01.05.2018 verpflichtet sind die Daten Ihrer Kunden regelmäßig abzugleichen.
Sie haben die Möglichkeit einen Abgleich in der nächstgelegenden Filiale von einem Mitarbeiter gegen eine Gebühr i.H.v 3,49 Euro vorzunehmen. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit das Online-Verifizierungsverfahren zum Abgleich Ihrer Daten kostenlos in Anspruch zu nehmen.
Die Frist zum erfolgreichem Abschluss des Abgleiches endet am 30.06.2018. Nach reaktionslosem Fristablauf behalten wir uns vor einen postalischen Abgleich einzuleiten und entstandenen Kosten geltend zu machen.
Zum kostenlosen online Abgleich:
Verifizieren
Sollten Sie Fragen zum oder Probleme mit dem Abgleich haben, kontaktieren Sie Ihren persönlichen Kundenberater oder besuchen Sie eine unserer vielen Filialen.
Ihre Sparkasse„
Unsere Sicherheitstipps – So erkennen Sie Phishing-Mails:
- Sie sind kein Sparkasse-Kunde bzw. besitzen keine Kreditkarte? Dann ist die Sache klar, dass es sich um einen Betrug handelt!
- Fehlerhafte Rechtschreibung und Grammatik
- Die Absenderadresse klingt „irgendwie seltsam“ – ebenso wie die Ziel-URL
- Sie sollen sich über einen Link in Ihren Account einloggen
- Kein Hinweis in Ihrem ECHTEN Account (sofern einer besteht)
- Ihr Antiviren-Programm schlägt Alarm (halten Sie es bitte immer auf dem Laufenden)
Wenn Sie hereingefallen sind:
- Verfallen Sie nicht in Panik, sondern handeln Sie strukturiert
- Ändern Sie von einem anderen Gerät all Ihre Passwörter
- Sichern Sie alle Beweise
- Starten Sie Ihre Antivirussoftware
- Informieren Sie Ihre Geldinstitute
- Wenden Sie sich an die Polizei, das geht auch online
The post Sparkasse-Phishing: „Änderung der Datenschutzrichtlinien – Handlungsbedarf“ appeared first on Anti-Spam Info.
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