Die Datenschutz-Grundverordnung ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten – die Verwirrung über die neuen Richtlinien sind damit größer als je zuvor. Entsprechend tauchen nun viele Admin-Postings in Facebook-Gruppen auf, damit diese sich absichern. Doch besitzt ein „gelesen und akzeptiert“ eine rechtliche Relevanz?
Panik macht sich breit
Nachdem wir Ihnen gestern schon davon berichtet haben, dass Betrüger aller Welt auf den DSGVO-Zug aufspringen, um Sie mit Phishingmails um Ihre Daten zu bringen, geht es heute um eine Sache, die ebenso interessant ist.
Es herrschen viele Unsicherheiten, was das Thema „Datenschutz-Grundverordnung“ betrifft. Insofern kommt es auch zu allerlei Falschinformationen. Eine davon sieht man derzeit vermehrt in Facebook-Gruppen, weil die Admins sich um jeden Preis absichern wollen.
Ein solches Posting bzw. den „Disclaimer“ haben wir einmal recherchiert.
Ein Beispiel für ein DSGVO-Posting in einer Facebook-Gruppe:
„Ab dem 25.05.2018 gelten, wie ihr wisst, NEUE DATENSCHUTZRICHTLINIE, die besagen, dass ihr nicht namentlich genannt und markiert werden dürft, wenn ihr nicht euer Einverständnis dafür abgebt.
Da wir uns daran halten müssen und wir nicht jeden Einzelnen befragen möchten, gelten ab SOFORT neue Regeln:
JEDER gibt sein Einverständnis, dass er/sie …
– … namentlich genannt werden darf, beim falle einer Meldung.
– … markiert werden darf.
– … nur Bilder hochlädt, die ihm gehören! d. h. Bilder, die er SELBST gemacht hat oder das schriftliche Einverständnis hat, die Bilder hochzuladen.
– … die Personen auf Bildern unkenntlich macht.
Ihr müsst bei Bildchen aus dem Netz, von nun an immer die Bildquelle mit angeben. Zb. Google Bildersuche usw.Wer in der Gruppe bleibt erklärt sich damit automatsch einverstanden und trägt selber für sein handeln und posten die Verantwortung.
Wer nicht einverstanden ist bitte ich die Gruppe zu verlassen …..Eurer Admin
Die bisherigen Regeln bleiben wie sie sind und diese kommt noch hinzu. Ihr habt bis 25.05.2018 Zeit, um unter DIESEM BEITRAG mit „gelesen und akzeptiert“ zu kommentieren
Mfg. Eure Admins und Moderatoren“
Hat das eine rechliche Relevanz?
Die DSGVO komplett zu erklären, geht nicht – zumindest nicht wir an dieser Stelle. Unumstritten ist aber, dass ein solches Bild- oder Textposting keinerlei rechtliche Relevanz hat.
Alleine schon deswegen, weil sich die getroffenen Aussagen nicht alleine auf die Datenschutz-Grundverordnung beziehen, sondern auch auf das Recht am eigenen Bild oder das Urheberrecht.
So gesehen ist es absolut nichts Neues, dass Sie Fotos, die nicht von Ihnen geschossen sind, nicht einfach veröffentlichen dürfen – selbiges gilt auch für Texte. Es ist nicht übertragbar und bleibt immer erhalten. Die Urheber alleine können darüber bestimmen, was mit ihren Werken passiert. Es sei denn, dass sie ein Nutzungsrecht abgeben. Das als Beispiel.
Aber so oder so hat ein solches Posting keinerlei rechtliche Stütze – daher kann es auch einfach nicht gepostet werden. Ebeso wenig nützt es etwas, seinen Kommentar darunter zu posten.
Dieses Admin-Posting ist dem mit dem „Hiermit widerspreche ich den AGB…“-Postings zu vergleichen.
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