Sollten Sie mit der DSGVO nicht vertraut sein und eine „Meldung wegen Verletzung Datenschutz nach DSGVO“ bekommen, dürfen Sie auf keinen Fall in Panik verfallen. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie bei uns.

DSGVO-Änderung für Betrüger lohnenswert (geralt/pixabay)

DSGVO-Änderung wird missbraucht (geralt/pixabay)

Abmahnung? Anzeige?

Derzeit geht eine E-Mail herum, die genau den Zahn der Zeit trifft. Es geht um die DSGVO, die wenige Wochen nach ihrem „Start“ immer noch viele Köpfe rauchen lässt und dafür für jede Menge Unsicherheit sorgt. Das machen sich Betrüger zunutze und verschicken viele Spam- und Phishingmails, um Sie übers Ohr zu hauen.

Eine Mail der angeblichen „DSGVO Beschwerdestelle & Meditation“, die es gar nicht gibt, versetzt derzeit viele in Unruhe. Kein Wunder, immerhin wird mit einer kostenpflichtigen Abmahnung und eine Anzeige gedroht.

Die Daten dieser Mail:
Absender: 
DSGVO Beschwerdestelle & Meditation [info@datasax.de]

DSGVO Beschwerdestelle Nürnberg | Meldung wegen Verletzung Datenschutz nach DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie in Kenntnis setzen, dass über die DSGVO Beschwerdestelle von einem ihrer direkten Mitbewerber eine Meldung wegen Verletzung Datenschutz nach DSGVO eingereicht wurde. Ab dem heutigen Tag haben Sie 21 Tage Zeit, um die Versäumnisse ohne Abmahnung oder Anzeige aus der Welt zu schaffen. Dazu können Sie die kostenlose Erstberatung im Rahmen der DSGVO Meditation nutzen.

Ganz gleich, ob Sie Ihre Datenschutzverstöße selbst abstellen oder sich Hilfe von Dritten holen, vermeiden Sie dadurch eine kostenpflichtige Abmahnung in Höhe von 700,- Euro und eine Anzeige beim Datenschutzbeauftragen der Stadt. Datenschutzverstöße müssen zwingend geahndet werden (Art. 83 DSGVO). Die DSGVO schreibt den Aufsichtsbehörden eindeutig vor, dass Geldbußen in jedem Einzelfall wirksam, abschreckend und verhältnismäßig sein müssen (max. Regelbußgeld 4 % des Umsatzes). Das muss nicht sein. Bitte stellen Sie umgehend die Rechtssicherheit hinsichtlich Datenschutz nach DSGVO her.

Ihre kostenlose Erstberatung im Rahmen der DSGVO Meditation

Das Mediationsgesetz ist der Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung der Meditation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung in Deutschland. Es ist ein Bundesgesetz, das am 26. Juli 2012 in Kraft trat. Die kostenlose Erstberatung im Rahmen der DSGVO Meditation erfolgt als Telefonat und setzt kein zeitaufwendiges Treffen voraus.

Bitte teilen Sie uns einen konkreten Ansprechpartner und eine Telefonnummer mit, unter der Sie erreichbar sind.

Besten Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Rxxxxxx Hxxxxxx
DSGVO Beschwerdestelle & Meditation

Bundesweite Zentralstelle:
10319 Berlin | Sewanstraße 178
info@datasax.de

Was steckt hinter der E-Mail?

Schlau ist, wer sich zunächst informiert, ob es die genannte Firma überhaupt gibt. Dabei wird klar, dass es diese Beschwerdestelle in Nürnberg nicht gibt. Anhand der E-Mail lässt sich aber die Firma „Datasax“ ausmachen, die durchaus eine Webseite besitzt.

Angeboten wird dort WhatsApp-Marketing und ähnliches. Darunter auch eine „kostenlose Erstberatung EU-Datenschutz-Grundverordnung“. Hier liegt der Hase im Pfeffer, denn bei diesem Schreiben handelt es sich nicht um eine Abmahnung, sondern um ziemlich „interessante“ Werbung.

Insofern müssen Sie auch nichts bezahlen.

Allerdings sollten Sie sich auf diese Art von Werbung auch nicht einlassen, denn eine gewisse Kennzeichnung, zumindest am Ende der Mail, wäre durchaus angebracht gewesen.

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